Unterscheidung zwischen Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
Definition Nebenkosten
Der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten ist vielen Menschen unklar. Als Vermieter müssen Sie alljährlich die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter bereitstellen. Denn Betriebskosten und Nebenkosten sind nicht dasselbe. Doch worin besteht der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?
Meistens werden die Begriffe auch synonym verwendet. Der grundlegende Unterschied ist jedoch, dass der Begriff der „Betriebskosten“ gesetzlich klar definiert ist, wohingegen der Begriff „Nebenkosten“ nur ein Überbegriff ist. So gehören zu den Nebenkosten die Betriebskosten, die an die Mieter weitergegeben werden, sondern auch die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, welche der Vermieter selbst tragen muss. Es gilt also der Grundsatz: Alle Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten Betriebskosten. Dabei müssen Sie auch darauf achten, welche Kosten Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen und welche nicht.
Um im Dschungel der Vorschriften und Gesetze nicht den Überblick zu verlieren, braucht es viel Erfahrung und Fachwissen. Dabei helfen wir Ihnen selbstverständlich und übernehmen die Nebenkostenabrechnung mit Ihrem/n Mieter(n). Sie haben Fragen oder Wünsche zum Thema Nebenkostenabrechnung? Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular unten.
Definition Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder des Grundstücks entstehen. Dazu zählen etwa die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausmeister. Diese Kosten können Sie als Vermieter auf Ihre Mieter umlegen, wenn Sie dies im Mietvertrag vereinbart haben. Die Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genau aufgelistet und begrenzt.
Um die Betriebskosten korrekt abzurechnen, gibt es einige Regeln zu beachten. Die Betriebskosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch oder der Wohnfläche auf die Mieter verteilt. Verschicken Sie die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie müssen die Betriebskostenabrechnung verständlich und nachvollziehbar gestalten und alle relevanten Angaben angeben. Auf Verlangen sind Sie verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Belege zu gewähren. Wenn Sie diese Pflichten nicht erfüllen, können Sie keine Nachzahlungen von Ihren Mietern verlangen oder das Mietverhältnis kündigen.
Unser Service
Da die Berechnung und Rechtslage zu dem Thema Nebenkosten kompliziert ist, bieten wir Ihnen an, die Ermittlung und Abrechnung der Betriebskosten für Sie zu übernehmen. Wir erstellen für Sie eine rechtssichere und transparente Betriebskostenabrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Umlageschlüssel und Verteilungsmaßstäbe für Ihre Mietparteien. Auch um eventuelle Rückfragen oder Widersprüche Ihrer Mieter kümmern wir uns.
Für diesen Service berechnen wir Ihnen einen fairen und angemessenen Pauschalpreis pro Abrechnungseinheit, unabhängig von der Höhe der Betriebskosten. So haben Sie keine versteckten Kosten oder Risiken zu befürchten. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular unten kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot einholen möchten.